Erfolgreich vorgehen gegen ablehnende Bescheide! Das SGB X gilt für alle Sozialleistungsbereiche. Es regelt das Verwaltungsverfahren, die Rechtsbeziehung der Sozialleistungsträger untereinander und den Schutz der Sozialdaten: Leistungsbescheide prüfen Ermittlungen durch die Behörde Rückforderung von Leistungen Widerspruchsverfahren Vertretung durch einen Rechtsanwalt Anhörungs- und Auskunftspflichten Sozialdatenschutz Ein praxisorientierter Überblick - wichtig für alle Leistungsberechtigten sowie für Rechtsanwälte, Mitarbeiter von Kommunen und Sozialleistungsträgern wie Krankenkassen, Rentenversicherungsträgern, Versorgungsämtern.
"Der praktische Fachratgeber informiert alle Leistungsberechtigten zuverlässig über ihre Rechte gegenüber den Leistungsträgern. Zugleich bieter er Mitarbeitern in Kommunen und Arbeitsagenturen, Krankenkassen, Versorgungsämtern und anderen Sozialversicherungsträgern sowie Rechtsanwälten wertvolle Unterstützung bei ihrer täglichen Arbeit.." KosDirekt - Kommunaler Onlineservice des Städte- und Gemeindebunds Rheinland-Pfalz