Das Gewerbe (Unternehmen) und das nach kaufmännischer Art geführte Gewerbe (kaufmännisches Unternehmen) lösen das Recht bzw. die Pflicht zur Eintragung ins Handelsregister aus. An die Eintragung(spflicht) sind wiederum zahlreiche Folgen wie Buchführungspflicht, Konkursfähigkeit, Handelsgerichtsbarkeit oder auch Sanktionsdrohungen geknüpft.
Trotz ihrer weitreichenden Bedeutung und langjährigen Existenz sind die Begriffe «Gewerbe» und «kaufmännische Art» unscharf geblieben. Dies führt zu anhaltenden Unsicherheiten in der Praxis. Bisherige Gesetzesrevisionen, wie zuletzt diejenige des Handelsregisterrechts, brachten kaum Klärung.
Die vorliegende Arbeit bietet eine fundierte Auslegungshilfe und konzise Begriffsdefinitionen. Grundlage ist eine eingehende Analyse der Gesetzgebungsgeschichte, der Rechtsprechung und verwandter Begriffe. Komplettiert wird die Arbeit mit einem umsichtigen Regulierungsvorschlag im Bereich der Eintragungs- und Buchführungspflicht.