Beim Bundesverfassungsgericht lässt sich eine problematische "deutsche Konstante" beobachten: Es ist der "Staat" als souveräne politische Einheit. Und es ist das "Volk" als homogene Gemeinschaft. Sein "Staatsverständnis" - so die These - "oszilliert" regelrecht zwischen einer liberal-pluralistischen Konzeption von BürgerIn, Verfassung und Gesellschaft und einem national-identitären Etatismus. Dies wird exemplarisch gezeigt anhand:
der vertretenen Staats- und Demokratietheorien;
der Grundrechte in der Inneren Sicherheit;
der europäischen Integration;
der "auswärtigen Gewalt" und
des Notstandsverfassungsrechts bei 9/11 sowie der Corona-Pandemie