Die Neubearbeitung des Vormundschaftsrechts berücksichtigt die jüngsten Änderungen, die das Recht der Personensorge durch das Gesetz zur Änderung des Vormundschafts- und Betreuungsrechts vom 29.06.2011 erfahren hat und greift außerdem die Vorschläge auf, die aus Wissenschaft und Praxis für die anstehende große Reform des Vormundschaftsrechts kommen.