Die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) ist seit ihrer Entstehung im Jahr 1948 eines der wichtigsten Sozialwerke der Schweiz. In zahlreichen Gesetzesreformen wurde die AHV weiterentwickelt, um zusammen mit der Invalidenversicherung das verfassungsmässige Leistungsziel der Existenzsicherung für die gesamte Bevölkerung bei Alter, Tod und Invalidität zu gewährleisten. Die AHV bildet auch für verschiedene andere Sozialversicherungszweige ein wichtiges Fundament, sodass Fragestellungen ohne einen vertieften Blick in das AHVG nicht zuverlässig beantwortet werden könnten. Die jüngste Gesetzesreform (AHV 21) hat zahlreiche Neuerungen sowohl bei den Beiträgen als auch bei den Leistungen mit sich gebracht und ist am 1. Januar 2024 in Kraft getreten. Die vorliegende Kommentierung berücksichtigt diese Entwicklungen umfassend.
Der Basler Kommentar zum AHVG bildet die aktuelle Rechtslage (Stand 1. Januar 2025) ab und verarbeitet in wissenschaftlich überzeugender und systematischer Weise sowohl die theoretischen Grundlagen als auch die reichhaltige Praxis von Gerichts- und Verwaltungsbehörden. Die Kommentierung profitiert von der praktischen Erfahrung und dem Fachwissen der rund 30 spezialisierten und ausgewiesenen Autorinnen und Autoren. Der Kommentar wird damit zum unverzichtbaren Werkzeug für alle Kreise, die sich mit dem Sozialversicherungsrecht im Allgemeinen oder mit der AHV im Besonderen befassen.