Zum WerkDer Einsatz von Künstlicher Intelligenz in diversen Bereichen des Alltags nimmt stetig zu.
Mit den praktischen Möglichkeiten gehen auch viele rechtliche Fragen einher, auf die die KI-VO Antworten geben soll.
Die Europäische Kommission hatte im April 2021 einen ersten Vorschlag für einen Verordnungsentwurf vorgestellt. Nach vielen Verhandlungen haben Kommission, Parlament und Rat im Dezember 2023 den sogenannten Trilog abgeschlossen.
2024 wurde die Verordnung verabschiedet. Sobald die KI-VO in Kraft tritt, ist sie das erste umfassende Regelwerk zur Künstlichen Intelligenz weltweit und käme in den EU-Mitgliedstaaten unmittelbar, d.h. ohne weiteren Umsetzungsakt, zur Anwendung.
Dieser Großkommentar erläutert sämtliche Vorschriften der KI-VO ausführlich, strukturiert und gut verständlich. Er geht wissenschaftlich in die Tiefe und stellt dennoch einen engen Praxisbezug her. Dank komprimierter Einleitung durch die Herausgebenden finden die Leserinnen und Leser einen schnellen Zugang zu dieser komplexen Rechtsmaterie.
Vorteile auf einen Blick- ausführliche Kommentierung aller Normen der KI-VO übersichtlich aufbereitet
- wissenschaftlich fundiert und gleichzeitig praxisnah dank vieler Beispiele
- stellenweise Erläuterungen zu Überschneidungen bzw. Abgrenzbarkeit zu anderen Regelwerken, etwa zur DS-GVO.
Zur NeuauflageDie aktualisierte und erweiterte Neuauflage berücksichtigt insbesondere die im Frühjahr/Sommer 2025 veröffentlichten Leitlinien, Praxisleitfäden und sonstigen Handreichungen der Europäischen Kommission zum Begriff des KI-Systems, zur KI-Kompetenz, zu den verbotenen KI-Praktiken, zu KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck und zu Sanktionen ebenso wie den Referentenentwurf zum Gesetz zur Durchführung der KI-Verordnung. Ferner wurde die seit der 1. Auflage erschienene, einschlägige Literatur umfangreich eingearbeitet.
ZielgruppeFür Rechtsanwaltschaft, insbesondere mit Schwerpunkt IT- und Daten(schutz)recht, Richterschaft, Mitarbeitende in Behörden, Datenschutzbeauftragte, Unternehmensjuristinnen und Unternehmensjuristen, Compliance-Beauftragte, NGOs und alle Interessierten.