In der sozialhilferechtlichen Praxis ergeben sich immer wieder Zuständigkeitsfragen. Das Zuständigkeitsgesetz (ZUG) definiert, welcher Kanton für die Sozialhilfe örtlich zuständig ist und regelt den Kostenersatz unter den Kantonen. Das ZUG wurde seit seinem Inkrafttreten im Jahre 1979 mehrfach revidiert. Der Kommentar führt wichtige Begriffe näher aus und beantwortet zentrale zuständigkeitsrechtliche Fragen anhand der aufgearbeiteten Rechtsprechung und Literatur. Zudem enthält er rechtshistorische Ausführungen und weiterführende Anregungen.