Drei oft getrennt behandelte Bereiche des Nachbarschutzes werden in diesem Kommentar verbunden, nämlich das Bauordnungsrecht, das Bauplanungsrecht und das Immissionsschutzrecht.
Im Fokus steht dabei der anlagenbezogene Immissionsschutz. Über den Nachbarschutz hinaus werden außerdem wichtige Aspekte im Bauplanungsrecht angesprochen.
Und die wichtigen Zusammenhänge zwischen den einzelnen Rechtsgebieten werden verdeutlicht.
Das Werk wendet sich an Immissionsbetroffene und deren Rechtsvertreter sowie alle, die Beschwerden von Immissionsbetroffenen zu beurteilen haben; also Bauämter in kommunalen und staatlichen Verwaltungen, Verwaltungs- und Zivilgerichte und an Fachanwälte für Verwaltungsrecht.
Im Einzelnen
Das öffentliche Bauplanungsrecht aus nachbarlicher Sicht
Nachbarschutz gegen Einzelgenehmigungen aus öffentlich-rechtlicher Sicht
Nachbarrechtliche Probleme bei genehmigungsbedürftigen und nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen nach dem BImSchG.
Außerdem enthält das Werk die zugehörigen, normalerweise nicht gemeinsam aufzufindenden Normen für den Praktiker, wie:
- BGB
- die 4. und die 18. BImSchV
- TA Lärm
- TA Luft und
- die DIN 18005
- BauGB
- BauNVO
- UVPG u.a.
Das von Birkl herausgegebene ... Handbuch stellt ein Unikat in der baurechtlichen Literatur dar. ...
Die besondere Stärke des Birkl liegt in der Aktualität der zentralen Teile D, E und F. ... Die zweite Stärke des Birkl liegt in der Wiedergabe von bau- und immissionsschutzrechtlichen Vorschriften in Band II...
Der Rezensent ... ist immer wieder erstaunt, wie viel in diesem vom Umfang her recht knapp gehaltenen Erläuterungswerk zu finden ist.
(Dr. Hansjochen Dürr, Präsident des VG Karlsruhe, in VBlBW., Baden-Württembergische Verwaltungsblätter 2005, S. 326)
"..., dass ein Richter, Verwaltungsbeamter oder Rechtsanwalt, der regelmäßig mit dem öffentlichen Nachbarrecht beschäftigt ist, gut beraten ist, wenn er die beiden Bände des Praxishandbuchs in sein Bücherregal... stellt...."
RA Dr. Hansjochen Dürr, Präsident des VG Karlsruhe a.D., in VBlBW., Baden-Württembergische Verwaltungsblätter 7/ 2008)